
ZÄME LÄBE, ZÄME SCHTIMME
ANTWORTEN AUF HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wie hoch ist der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Bern?
Der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung liegt im Kanton Bern bei 12,3 % und damit deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt von 20,7 %. Die höchsten Ausländeranteile haben die Städte Biel (27,2 %) und Bern (22,3 %) sowie bestimmte Tourismusorte (Interlaken 22,8 %; Saanen 22,4 %). Aber nur in einem einzigen Amt liegt der Anteil über dem schweizerischen Durchschnitt (Amt Biel 26,7 %). Überall sonst liegt er tiefer, am tiefsten in den Ämtern Schwarzenburg (3,4 %) und Signau (4,1 %).
Wie hoch ist der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer, die seit zehn Jahren in der Schweiz wohnen? Wie viele Personen sind dies in Bern?
Von den 1,6 Mio. Ausländerinnen und Ausländern wohnen 1 Mio. seit 10 oder mehr Jahren in der Schweiz oder sind in der Schweiz geboren. Rund 1,1 Mio. haben eine Niederlassungsbewilligung. Im Kanton Bern gibt es auf rund 965'000 Einwohnerinnen und Einwohner rund 125’000 Ausländerinnen und Ausländer. Davon leben etwa 80'000 seit mehr als 10 Jahren in der Schweiz.
Wie viele Personen würden bei einer Annahme der Initiative das Stimmrecht erhalten?
Durch die Annahme der Initiative allein würde noch kein einziger Ausländer und keine einzige Ausländerin das Stimmrecht erhalten. Vielmehr müsste zunächst die Wohnsitzgemeinde beschliessen, für ihr Gebiet dieses Stimmrecht einzuführen. Wie viele Personen davon betroffen wären, ist je nach Gemeinde sehr unterschiedlich. Am meisten, schätzungsweise etwa 12'000 Personen, wären es in der Stadt Bern, etwa 6'000 in der Stadt Biel.
Welche Länder in Europa kennen das Ausländerstimmrecht?
Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, den Angehörigen anderer EU-Staaten das Stimmrecht in kommunalen Angelegenheiten zu gewähren. Verschiedene Staaten gewähren dieses Recht auch Angehörigen anderer Länder. Auch im EFTA-Staat Norwegen sind die Ausländerinnen und Ausländer in kommunalen Angelegenheiten stimmberechtigt.
Wo gibt es in der Schweiz ein Ausländerstimmrecht?
Die Kantone Neuenburg und Jura kennen das Ausländerstimmrecht auf kommunaler und kantonaler Ebene, die Kantone Freiburg, Genf und Waadt auf kommunaler Ebene. In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Graubünden können die Gemeinden das Ausländerstimmrecht für kommunale Angelegenheiten einführen. Ausserdem besteht das Ausländerstimmrecht in einem grossen Teil der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden der Schweiz.
Warum führen die Städte dieses Ausländerstimmrecht nicht einfach ein?
Die Gemeindeparlamente der Städte Bern, Biel und Moutier haben sich, teilweise mehrfach, für das Stimm- und Wahlrecht der bei ihnen wohnenden Ausländerinnen und Ausländer ausgesprochen. Sie können es aber auch für ihre eigenen Behörden nicht einführen, da die Kantonsverfassung dies verbietet. Damit ein Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene möglich wird, muss daher die Kantonsverfassung so geändert werden, wie dies die Initiative verlangt.
Sollte die Erteilung des Stimmrechts nicht eher an die Einbürgerung gebunden sein?
Demokratie besteht darin, dass diejenigen direkt oder indirekt Entscheide fällen, die von diesen Entscheidungen betroffen sind. Praktisch alle staatlichen Erlasse beziehen sich auf die Wohnbevölkerung. Es gibt - abgesehen von Wahl- und Militärgesetzen - praktisch keine Erlasse, die nur Schweizerinnen und Schweizer betreffen. Es ist daher nur logisch, wenn sich das Stimmrecht nach dem Wohnort, nicht nach der Staatsangehörigkeit richtet.
Führt dies nicht dazu, dass einzelne Leute im Inland und im Ausland stimmberechtigt sind?
Das kann tatsächlich vorkommen. Es ist beispielsweise für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer der Fall, die in ihrem Wohnsitzstaat stimmberechtigt sind, weil sie auch in der Schweiz auf nationaler Ebene abstimmen und wählen können. Allerdings ist eine Teilnahme an Abstimmungen auf kommunaler Ebene in aller Regel nur für Leute möglich, die an diesem Ort Wohnsitz haben. So dürfen auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in kommunalen Angelegenheiten nicht mitstimmen.
Warum wird von Ausländerinnen und Ausländern, die stimmen wollen, nicht verlangt, dass sie sich einbürgern lassen?
Der Wechsel der Nationalität hat in vielen Fällen Auswirkungen weit über den Erwerb des Stimmrechts hinaus hat. Viele Länder entziehen ihren Staatsangehörigen die Nationalität, wenn sie eine andere erwerben. Dies kann bedeuten, dass diese Leute ihr eigenes Herkunftsland und die noch dort wohnenden Familienangehörigen nur noch mit einem Visum oder gar nicht mehr besuchen können. Andere Länder verbieten den Grundbesitz von Ausländerinnen und Ausländern, was bei einem Wechsel der Nationalität zum Verlust von Eigentum im Herkunftsland führen kann. Es ist unfair, die Erteilung des Stimmrechts mit solch schwerwiegenden persönlichen Nachteilen zu verbinden.
Warum setzen sich gerade die Städte für das Ausländerstimmrecht ein?
In den Städten ist der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an der Wohnbevölkerung grösser als in den Landgemeinden. Die Städte spüren daher als erste, dass sie durch die fehlenden politischen Rechte eines erheblichen Teils der Bevölkerung in ihrem demokratischen Funktionieren behindert werden. Gerade für die Planung und Durchführung von Schul- oder Integrationsprojekten wären sie eigentlich auf die Kompetenzen des ausländischen Bevölkerungsteils angewiesen, können diese aber nicht nutzen, weil diese Personen nicht in politische Gremien wie Schul- oder Vormundschaftskommissionen wählbar sind.
Wie hat sich die Einführung des Ausländerstimmrechts auf die Abstimmungsergebnisse in den Gemeinden ausgewirkt?
Die Erfahrung in den Kantonen, welche das Ausländerstimmrecht in den letzten zehn Jahren eingeführt haben, zeigen, dass die Stimmbeteiligung der Ausländerinnen und Ausländer bei den ersten Abstimmungen unter derjenigen der Schweizerinnen und Schweizer liegt, sich dieser aber nach wenigen Jahren angleicht. Auch das übrige Abstimmungsverhalten weicht nicht in messbarer Weise von demjenigen der Schweizerinnen und Schweizer ab. Eine Verschiebung der politischen Gewichte lässt sich daher nicht beobachten, was allerdings auch schon im mehrheitlich geringen prozentualen Anteil der neu Stimmberechtigten begründet ist.
Welche Organisationen unterstützen die Initiative?
Die Initiative wird getragen vom Gewerkschaftsbund des Kantons Bern und den ihm angehörenden Einzelgewerkschaften sowie von einer Parteienallianz (CVP Südjura, Grüne Kanton Bern, Grüne Partei Bern, Junge Alternative, PdA Bern, PSA Südjura, SP des Kantons Bern). Sie wird unterstützt von regionalen und kantonalen Interessenorganisationen. Ausserdem unterstützen zahlreiche Einzelpersonen die Initiative.
